Allgemeine Geschäftsbedingungen der towa Betriebshygiene GmbH HRB 1684§ 1 Allgemeines 1.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte
gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung in ihrer zum Zeitpunkt
des Vertragsabschluß jeweils gültigen Fassung. Sie schließen andere
Bedingungen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden
aus. Die Annnahme der Ware gilt als Annahme der nachstehenden
Bedingungen. 2. Die Waren werden ausschließlich in den in
unserem jeweils aktuellen Katalog angegebenen Ausführungen,
Verpackungseinheiten und Mindestmengen geliefert. 3.
Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben
vorbehalten. Übliche Abweichungen in Färbung, Qualität, Reinheit und
Festigkeit der Ware bleiben vorbehalten. § 2 Vertragsabschluß 1.
Die Online Darstellung bzw. Katalog Darstellung unseres Sortiments
stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Der Kunde gibt durch seine
Bestellung ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Annahme des
Angebotes bleibt vorbehalten. 2. Im Falle eines Fehlers im
Sortiment oder bei den Angaben wird ein Gegenangebot abgegeben, über
dieses Angebot kann dann frei entschieden werden, wobei die Annahme
ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen zu erfolgen
hat. 3. Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt
solange Vorrat reicht. Ferner wird keine Haftung wegen nicht
rechtzeitiger Lieferung von Zulieferern, ungestörter Betriebsablauf,
Streik Ereignisse höherer Gewalt bei den Zulieferern und im Betrieb,
Währungsumstellung, Behördenauflagen und sonstigen Störungen die zur
Verzögerung führen können. Eine Lieferpflicht innerhalb dieser Zeit
besteht nicht. 4. Stellt sich heraus das die bestellte Ware
nicht verfügbar ist werden wir den Kunden unverzüglich informieren.
Gleiches gilt für längere Lieferungsfristen. Für diesen Fall behalten
wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor. Bereits erbrachte
Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. § 3 Lieferung und Kosten 1.
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden ab
Laderampe. Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. 2. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Durch Teillieferung entstehende höhere Kosten tragen wir. 3.
Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der
Sache sowie die Preisgefahren gehen mit der Auslieferung auf den Kunden
über. 4. Schadensersatzansprüche wegen Verzug und
Unmöglichkeit sind ausdrücklich ausgeschlossen. Außer bei Vorsatz bzw.
grobe Fahrlässigkeit durch uns, oder eines Erfüllungsgehilfen, hierbei
gilt dass der Schadensersatz von vornherein auf das Doppelte des
Bestellwertes beschränkt wird. Hierbei handelt es sich um den
sogenannten vorhersehbaren Schaden. § 4 Zahlungsbedingungen 1.
Die Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder nach 30
Tagen rein netto fällig. Es werden nur die im Bestellvorgang
angegebenen Zahlungsmodalitäten anerkannt. 2. Bei größeren Aufträgen behalten wir uns vor entsprechende Vorkasse zu verlangen. 3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen von mindestens 8% Zinsen zu berechnen. 4. Weiterer Verzugsschaden kann bei entsprechendem Nachweis geltend gemacht werden. § 5 Transportschäden 1.
Erkennt der Kunde bei Erhalt der Ware Schäden an der Verpackung, hat er
bei Annahme der Ware die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. 2.
Transportschäden die erst nach Auspacken der Ware festgestellt werden,
müssen innerhalb von 3 Tagen schriftlich gemeldet werden. § 7, Nr. 3,
Satz 2, gilt entsprechend. § 6 Gewährleistung 1. Für Mängel der Ware wird nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet. 2. Schlägt die Nachbesserung nach erfolgter Fristsetzung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. 3.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen, spätestens
innerhalb 14 Tagen ab Empfang; andernfalls ist die Geltendmachung
dieser Ansprüche ausgeschlossen. 4. Kaufleute haben die
Ware unverzüglich auf ihre Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu
untersuchen und dabei entdeckte Fehler unverzüglich zu melden. Versäumt
der Kaufmann diese schriftliche Rüge innerhalb 3 Tagen, gilt die
gelieferte Ware als genehmigt. Hierbei ist eine genaue Beschreibung des
Mangels erforderlich. § 7 Haftung 1.
Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haften wir nicht –egal aus
welchem Rechtsgrund- für fahrlässige Verletzung von Pflichten. Eine
Haftung erfolgt nur bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz. Soweit
gesetzlich zulässig höchstens in Höhe des vorhersehbaren Schadens. 2.
Eine Haftung für mittelbare Schäden scheidet aus. Der Kunde ist
verpflichtet den Nachweis für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit zu
führen. § 8 Eigentumsvorbehalt 1. Bei Verträgen mit Kunden behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. 2. Bei Kaufleuten behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zu Zahlung aller offenstehenden Rechnungen vor. 3.
Bei Eigentumsübergang durch Verarbeitung, Verkauf gelten die hieraus
resultierende Forderungen gegen Dritte bereits jetzt schon zum
Zeitpunkt der Entstehung als abgetreten. Eine gesonderte
Abtretungserklärung ist hierfür nicht erforderlich. Zieht der Käufer
diese Forderungen ein, so hat er diese treuhänderisch zu verwalten und
unverzüglich abzuführen. 4. Bei Rücknahme der Ware wegen Eigentumsvorbehalt beinhaltet dies keinen Vertragsrücktritt. 5. Der Kunde ist verpflichtet auf Verlangen eine Abtretungsurkunde bezüglich der genannten Ansprüche zu unterzeichnen. § 9 Datenschutz Wir sind berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs vom Käufer zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. § 10 Schlußbestimmungen 1.
Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das
UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf
findet keine Anwendung. 2. Als Erfüllungsort für alle
Geschäfte mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens wird der Sitz des
Verkäufers vereinbart oder nach Wahl des Käufers. 3. Alle
Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Alle
getroffenen mündlichen Vereinbarungen auch vor Vertragsabschluß müssen
schriftlich bestätigt werden um wirksam zu werden. 4. Der
Kunde ist grundsätzlich zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur aus der
Geschäftsbeziehung berechtigt, wenn diese unstreitig bzw. rechtskräftig
festgestellt wurden. Gleiches gilt für die Ausübung von
Zurückbehaltungsrechten. 5. Sollten einzelne Bestimmungen
dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall
verpflichten sich die Parteien anstelle der unwirksamen Regelung eine
Regelung zu treffen die dem wirtschaftlichen Sinngehalt der nichtigen
Vereinbarung am ehesten entspricht und die gesetzlichen Erfordernisse
erfüllt. Gleiches gilt für den Fall das diese Bedingungen eine Regelung
nicht oder nicht vollständig enthalten. 6. Als
Erfüllungsort für alle Geschäfte mit Vollkaufleuten, juristischen
Personen wird der Sitz des Verkäufers oder nach Wahl des Verkäufers der
Sitz des Käufers vereinbart.
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